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FAQ-Bereich

Häufig gestellte Fragen

  • Ab Pflegegrad 2 sind Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld beziehen, verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze wahrzunehmen. Diese Einsätze werden durchgeführt, um die Pflege- und Betreuungssituation zu evaluieren, Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und individuelle Bedürfnisse zu besprechen.

    Die Gespräche dauern meist 45-60 Minuten und erfolgen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen.

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz, sodass für Pflegebedürftige keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen entstehen. Diese Maßnahme dient der Qualitätssicherung und der Unterstützung der häuslichen Pflege.

  • Wenn Sie den Beratungseinsatz nicht wahrnehmen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Ab Pflegegrad 2 besteht eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Beratung. Es ist ratsam, die Termine ernst zu nehmen, da sie das Wohl des Pflegebedürftigen und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen fördern.